Wort davor: Hauptgrundstück
1Hauptgülte
Erklärung:
(ursprünglicher Hauptschuldner) im Gegensatz zu Mitgülte und Bürge.
vgl.
Hauptgültner.
- Belegtext:
als sich ... die erwirdigen ... capitel ... gegen dis nachgeschriben personen verschriben und verbinden lassen haben, nämlich ... als houptgúlten sich gegen H.F. ... caplan uf dem tumstift zu Basel
Datierung: 1492
Fundstelle: FreibDiözArch.2 3 (1902) 98
- Belegtext:
H.M. zu Eriskirch hauptgülth und selbschuldner, auch H.B. und sein eelewliche muther und schwager als mitgulten
Datierung: 1553
Fundstelle: SchrBodensee 18 (1889) 52
- Belegtext:
diewil der kinden vater allein mitgúlt gsin, gehórte Ráben allein uss guete und uss keinen pflichten zu underpfand ingsetzt, jetzt aber allein darum, das der houptgúlt am zins súmig gsin, vergantet
Datierung: 1554
Fundstelle: HönggMeierg. 52
- Belegtext:
wir obgenanten hauptgülten und mitgülten haben auch gelobt
Datierung: 1565
Fundstelle: Notariat 78
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
Adam Kuon, rechter hoptgült, Hanß Römer ... Ulrich Ringler ... mittgülter, verzünßen jarlich uff Nicolai 100 fl. hoptgut
Datierung: 1589
Fundstelle: FreibDiözArch. 22 (1892) 296
- Belegtext:
wenn ein gläubiger seinem schuldner, er sei hauptgült oder bürge
Datierung: 1604
Fundstelle: SolothurnStR. 66
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1251
- Fundstelle: SchweizId. II 289
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: 2Hauptgülte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten