Wort davor: Hauptgrundgesetz
Hauptgrundherr
Erklärung:
der größte Grundherr eines Dorfes.
- Belegtext:
einige verfielen darauf, daß, wo etwann der dorfherr gar keine grundobrigkeit hätte, solches dem haubtgrundherrn, deme das meiste territorium dienstbar, zustuonde
Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 7
[weitere Angaben: 14. Session 39]
Wort danach: Hauptgrundstück
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