Wort davor: Hauptgeschlecht

Hauptgeschworene
Erklärung: erster Geschworener im Gegensatz zum Beigeschworenen eines Kurmedegutes.

Wort danach: Hauptgesellschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten