Wort davor: Hauptgesäße
Hauptgeschäft
Hauptgeschäft (I)
Erklärung:
wesentliche rechtsgeschäftliche Bestimmung.
- Belegtext:
mag der testator, wann er vorher die legata und particulargeschäft geordnet, nachmals sich einer solchen generalclaußell gebrauchen, was daruebere verblieben ... daß ... verschaff ... er dem N. ... und
ob ... gleich ... nit angehengt ... als meinem instituirten erben ... so wirdet doch solch haubtgeschäft fur ain erbsatzung gehalten
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. III 7 § 2
Hauptgeschäft (II)
Erklärung:
Hauptbeschäftigung, Hauptbetrieb.
- Belegtext:
dieser zeitliche burgermeister ... richtet sich nach denen gebräuchen der vorhergehenden ... sein hauptgeschäft aber ist ... daß er die herrschaftlichen und landkassen gelder ... an die behörde liefert
Datierung: 1765
Fundstelle: Ennen,Saarstädte 242
- Belegtext:
wer den handel mit waaren oder wechseln als sein hauptgeschäft treibt, wird ein kaufmann genannt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 475
- Belegtext:
eine handels-frau kann denjenigen, durch den sie das hauptgeschäfte ihrer handlung treibt, zur beeidigung und verschreibung für ihre handlung sistiren
Datierung: 1794
Fundstelle: QHambSchiffahrt 647
- Belegtext:
da ... der begriff eines kaufmanns allen ... zukommt, welche einen fortdauernden waarenhandel als ihr hauptgeschaeft treiben
Datierung: 1797
Fundstelle: Rabe,PreußG. IV 92
Wort danach: Hauptgeschäftsmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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