Wort davor: Hauptgebände
Hauptgebäu
Erklärung:
Neuaufrichtung eines Gebäudes im Gegensatz zu dessen Ausbesserung.
- Belegtext:
was haubtgebeu seint, derer soll er sich ohn vorwissen des gerichts nit mechtigen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 24 § 22
- Belegtext:
dem glaubiger ... gebüert nit ône verwilligen des schuldners hauptgebew darin fürzunemmen, sonder allein mag er sovill die notturft erfordert auf erhaltung ... solichs pfandguets ... anwenden
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 10 § 26
- Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Kärnten
Fundstelle: ÖW. VI 604
Faksimile
Wort danach: Hauptgeberei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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