Wort davor: Hauptfrau
Hauptfreigericht
Erklärung:
höheres Freigericht.
vgl.
oberfrei.
- Belegtext:
daß die freigrafen zu derogleichen leibstraffen ... mit nichten befuegt, inmassen an dem hauptfreygericht zu Arnsbergh man solicher leibstraff nicht im gebrauch
Datierung: 1582
Fundstelle: Kindlinger,MünsterBeitr. III 2 Urk. 703
Wort danach: Hauptfreiheit
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