Wort davor: Hauptfahrlässigkeit

Hauptfahrt

Hauptfahrt (I)
Erklärung: Zug an den gerichtlichen Oberhof.
vgl. Hoffahrt (I), Urteilfahrt.
Hauptfahrt (II)
Erklärung: Hauptfahrtrinne.

Wort danach: Hauptfahrtgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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