Wort davor: Hauptewiggeldbrief
Hauptfahne
vgl.
Hoffahne.
- Belegtext:
häupt- oder hoffahn ist die fahne, dorunder deß fürsten hoff- und ritterschaft, von ihm lehen tragend, gehören, ist allezeit größer und schöner, dann der
andern fahnen eine, auch dorinn deß fürsten oder feldtherrn wapen
Datierung: 1602
Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 610
- Belegtext:
k. Carl von Frankreich ... liesse ... den königl. hauptfahn fliegen und reute des wegs feldein, wo der feind herkommen solte
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. IV Kap. 2
- Belegtext:
der adler oder des reichs hauptfahne
Datierung: 1782
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. I 320
Hauptfahne (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Kriegsschar, die der Hauptfahne zunächst steht.
- Datierung: 1594
Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 611
Wort danach: Hauptfähnrich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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