Wort davor: Hauptetat
Hauptewiggeldbrief
Erklärung:
urschriftlicher Ewiggeldbrief.
- Belegtext:
wirdet [vor Gericht] ... der haubtewiggeltbrief sambt dem wilbrief, so auf den ewiggeltglaubiger lautt, durch den underrichter offenlich verlesen
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 225
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Wort danach: Hauptfahne
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