Wort davor: Hauptvergleichungsrezeß

Haupterbvertrag
Erklärung: grundlegender Erbvertrag (im Gegensatz zu Abmachungen über einschlägige Teilfragen).
vgl. Haupterbeinungsvertrag, Hauptvergleichungsrezeß.

Wort danach: Haupterzgrube

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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