Wort davor: Hauptendienst
Hauptendzweck
- Belegtext:
außerdem sind alle dergleichen besondre gesetze und verordnungen so zu erklären, wie sie mit den vorschriften und dem hauptendzwecke des staats am nächsten übereinstimmen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. Einl. § 57
Wort danach: Hauptentschädigungsobjekt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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