Wort davor: Hauptdreißigstamt
Hauptehrschatz
- Belegtext:
sol er, der lechenmüller, angedeute mühle von sechs zu sechs jahren mit erlag zechen pfunden ehrschatz zu handeln des hauses Th., und wann sich die hand durch todtfahl ... enderet, uff ein nüwes empfachen,
und einem jewesenden hrn. ambtsmann einen houbt-ehrschatz von 50 pfunden erlegen
Datierung: 1661
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: Geiser,BernWass. II 115
Wort danach: Haupteich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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