Wort davor: Haupterzgrube
Hauptetat
- Belegtext:
wenn in dem haupt-etat summen in folle auf den grund specieller zu führenden berechnungen aufgefuehrt worden; so sind die special-etats dieser neben-rechnungen jedesmal zugleich zur hiesigen vollziehung beizulegen
Datierung: 1800
Fundstelle: Rabe,PreußG. XIII 424
Wort danach: Hauptewiggeldbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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