Belegtext:
wollte aber der kläger dem beklagten die klag ins gewissen ... stellen, so soll der beklagte ... auf nechstkuenftigen gerichts-tag solchen eyd entweder leisten ... oder aber ihme den haupteyd wieder heim zu schieben Datierung: 1577/83
Fundstelle:LünebRef. 644
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