Wort davor: Hauptdreißigst
Hauptdreißigstamt
Erklärung:
wie Hauptdreißigst.
- Belegtext:
falls daher eine waare innerhalb dieser sechs monate bei dem bestimmten hauptdreissigstamte nicht eintrifft, so ist der paß fuer erloschen anzusehen
Datierung: 1785
Fundstelle: HdbchÖstGes. IX 132
Wort danach: Hauptehrschatz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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