Wort davor: Hauptbrief
Hauptbrüchte
Erklärung:
schweres Rechtsvergehen.
- Belegtext:
es sollen solche heubtbrüchten und verhandlungen alß dodtschlege ... ohne allen mittel unß und unseren ambtleuthen ... zu rechtferdigen zugehoeren und zustehen
Datierung: 1536
Fundstelle: Seibertz,UB. III 505
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Wort danach: Hauptbuch
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