Wort davor: Hauptbestätigung
Hauptbevollmächtigte
- Belegtext:
in allen fällen, wo nach aufgehobener hauptvollmacht die substitution fortdauert, ist der substitut befugt und schuldig, das geschäft als hauptbevollmächtigter so lange fortzusetzen,
bis der machtgeber anderweitige verfügungen getroffen hat
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 13 § 194
Wort danach: Hauptbezichtigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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