Wort davor: Hauptbau
Hauptbauer
Erklärung:
der zur Leistung des Hauptbaus verpflichtet ist.
- Belegtext:
setze auch die ... burgemeister, rate und buerger ... in den selben myn halpteil ... mit aller gewaltsamkeit ... geistlicher lehenschefte der gotesgaben, heuptrechten, heuptbuwern, dinsten ... nuetzen, vellen, renten
Datierung: 1445
Fundstelle: HeilbronnUB. I 329
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1249
[weitere Angaben: unerklärt]
Wort danach: Hauptbaumangel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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