Wort davor: häufen
Haufengeld
Erklärung:
Beitrag zur Wiesengenossenschaft.
vgl.
Haufgeld.
- Belegtext:
daß diejenige, so 4 (pfennig) geben und itzo haufengeld genant wird, nicht mehr alß einen stamm oder einen baum kircher machen sollen, die wießen seyn gleich größer und halten mehr alß ein viertel
Datierung: 1701
Fundstelle: HessBlVk. 6 (1907) 12
Wort danach: Haufengestände
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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