Wort davor: Hauer
Häuergedinge
Erklärung:
1Gedinge (III 7 b) für Häuerarbeit.
- Belegtext:
welche heuergedünge annehmen, die sollen ihre gedinge vleißig undt gnüglich verführen undt sonst keiner andern arbeith gewartten unndt davon nicht mehr den ihren gesatzten leihen hoken haben
Datierung: 1510
Fundstelle: ZKulturgÖSchles. 6 (1911) 140
Wort danach: Hauerknecht
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