Wort davor: hauben

Haubenband
Erklärung: Gerechtsame der Witwe eines Adligen, wonach sie ein Jahr nach dem Tode des Mannes im Besitz bleibt.
Sachhinweis: Otto Opet, Deutschrechtliche und römischrechtliche Bestandteile der Haubenbandsgerechtigkeit. Ein Beitrag zur schleswig-holsteinischen Rechtsgeschichte / QFSchleswH. VII 185-216.

Wort danach: Haubenbandgerechtigkeit

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