Wort davor: Hau
Haubannung
- Belegtext:
hawbannung. von einem haubt roß oder vich, so mans in ainem verbotnen haw fündt, 1 salzscheiben oder 2 gulden darfür und dem panwart 1 ß
Datierung: 1599
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 522 in Verbindung mit 515
Wort danach: Haube
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten