Wort davor: Hatter
Hatterbaum
Erklärung:
Grenzbaum.
- Belegtext:
da einer dem andern die zwischen ihnen aufgerichten und verzeichneten hotter, kag unnd marchpaumb abhagkht unnd vertilgte, der oder dieselben sollen von jedem khag und hotterbaum
verfallen sein 5 flor. von einer grain oder marchpaum aber 1 fl.
Datierung: 1601
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 95
- Belegtext:
verdilliget einer einen hotter, hotterbaumb stain oder hübel, ... so ist der thätter demselben, der ihne ergriffen hat, ein oxen zue geben schuldig und darzue der herrschaft in 32 fl. straff verfahlen
Datierung: 1670
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 147
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Wort danach: Hattertbeschwernis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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