Wort davor: Haselnuß
Haselnußstockstreich
- Belegtext:
dem manne koennen auf einmal mehr nicht als fuenfzig haselnußstockstreiche, dem weibe nicht mehr als dreissig karbatschstreiche vom ochsenzaehm ... gegeben werden
Datierung: 1787
Fundstelle: HdbchÖstGes. XIV 873
Wort danach: Haselrute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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