Wort davor: Harde
Hardenherr
Erklärung:
?
- Belegtext:
wer auch denen hardenherrn zue rechter zeit denen ihm zuegebothen das seine, was im gebühret, nicht giebt, soll 5 groschen zur straffe geben
Datierung: 1593
Region/Autor/Textsorte:
Löbejün
Fundstelle: NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 78
Wort danach: Hardesbehörde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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