Wort davor: Hanselwein

Hansmahl
Erklärung: Einstandsmahl der Regensburger Hansbeisitzer.

Hansmahl (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Festessen des Hansgerichts.

Wort danach: Hansemeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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