Wort davor: Hänselgroschen
Hänselmeister
Hänselmeister (I)
Erklärung:
Marktaufseher.
- Belegtext:
dass alle ... kaufleute ..., welche etwas auf die jahrmärkte oder sonst hieher bringen, ehedem sie ... etwas verkaufen, dasselbe durch die ... henselmeister, durch eine rechtmässige
gebühr und henselgeld, ... hinstellen lassen sollen
Datierung: 1648
C.L. Collmann, Geschichte der alten Bergstadt Sontra in Niederhessen (Cassel 1863) 18
Hänselmeister (II)
Erklärung:
Zunftbeamter, der die Neuaufnahmen besorgt.
- Belegtext:
aurigas quod attinet, fecerunt illi terminum hunc hänsellationis sibi quasi proprium, tum primicerium suum, hänselmeister et, quae pro receptione in collegium suum pendenda est, pecuniam hänselgeld
Datierung: 1690
Fundstelle: Beier,HdwGesell. 43
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Wort danach: hänseln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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