Wort davor: Hänselgroschen

Hänselmeister

Hänselmeister (I)
Erklärung: Marktaufseher.

Hänselmeister (II)
Erklärung: Zunftbeamter, der die Neuaufnahmen besorgt.

Wort danach: hänseln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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