Wort davor: Hangruder
Hängung
Hängung (I)
Erklärung:
Nachsicht, Nachlaß.
vgl.
hängen (VIII 8),
Hängnis.
- Belegtext:
mant hengung ze haben 3 jar oder öd
Datierung: 1414
Fundstelle: SteirUrb. 391
- Belegtext:
mag er aber von der herrschaft darin durch bete oder in anderweg hengung oder gnad erlangen, das soll im unabgenomen sein
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: ÖW. I 318 Anm.
Faksimile
Hängung (II)
- Belegtext:
hangung des rechtens ist ein kunst des selbigen rechtens Übersetzung für iurisprudentia est scientia illus iuris
Datierung: um 1500
Fundstelle: Summa legum I 2
Wort danach: Hängweize
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten