Wort davor: Hängel
Hängelgeld
Erklärung:
Besoldung der Leihhausdiener.
- Belegtext:
weder von geld noch denen pfaenden ... soll keiner derer bedienten etwas entlehnen, nutzen, gebräuchen ... noch sonsten etwas ... an geld oder geldes wehrt nehmen ... ausgenommen der einem jeden bestimmten
besoldung, dem sogenannten haengelgelde
Datierung: 1722
Fundstelle: HambLeihhO. 4
Wort danach: Hängelschneiden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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