Wort davor: Hanfschauer
Hanfzehnt
Erklärung:
Abgabe.
vgl.
Hanfgeld,
Hanfzins.
- Belegtext:
nimmet sü [Äbtissin] allen hanfzehenden in dem banne, âne in der stat, davon sü besorgen sol die seil zuo den glocken
Datierung: 1349
Region/Autor/Textsorte:
Oberelsaß
Fundstelle: GrW. V 387
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- Belegtext:
dem pfarher zu Schappach sol zu seiner widem der hanffzehend ... und funffzig zwen gulden geben werden
Datierung: 1542
Fundstelle: FreibDiözArch. 2 (1866) 27
- Belegtext:
die leute sollen den füllen-, kälber-, gänse- und andern fleischzehend, item den flachs- und hanfzehend dem pfarrer getreulich entrichten
Datierung: 1594
Fundstelle: CöllnKons. 127
- Belegtext:
dese vürseyde tiende mytten haeneptiende is dit jair verdaen J.K. voir 2 1/2 golden Rinsgulden, facit 5 (pfund)
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: UtrechtBRek. I 2 S. 650
- Belegtext:
soll dem gottshus jährlichen hanf- und flachszehnden ... wie vor alten hero gebrucht worden vnd darum gut beweisthum sind, in gueten treuwen vnd ohne betrug vnd gefahr geliefert werden
Datierung: 1655
Fundstelle: EngelbergThalr. 117
- Belegtext:
was ein pfarherr zur Bühl vor besoldung geniest; ... lauth zehendbuchs einen zimblich erklöklichen frucht-, hanf- und dergleichen zehenden ein jor in das ander 30 frtl. ad 2 fl.
Datierung: 1698
Fundstelle: FreibDiözArch.2 2 (1901) 277
- Belegtext:
[der Pfarrer verlangte gemäß Salbuch auch] kürbis- und hänfinzehnten
Datierung: 1720
Fundstelle: JbMittelfrk. 50 (1903) 111
- Belegtext:
der halb hanfzenden im kilspel Reyn gehört einem vogt, der ander halb theil den frouwen von W.
Fundstelle: ArgauLsch. III 56
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Wort danach: Hanfzehntensammler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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