Wort davor: Handzehrung

Handzeichen

Handzeichen (I)
Erklärung: urkundliche Unterschrift, Unterschriftszeichen.

Handzeichen (II)
Erklärung: eine unterzeichnete Erklärung, zB. Schuldanerkenntnis.
Handzeichen (III)
Erklärung: wie Handschuh (III 1).

Wort danach: Handzeichenwechselbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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