Wort davor: Handwerksverbot
Handwerksverbrechen
vgl.
Handwerksgebrechen,
Handwerksversehen.
- Belegtext:
da sich selbigen jars zwischen ihnen [den Schreinermeistern] oder den gesellen handtwerchsverprechen oder andere gemaine unwillen eraignet, selbige einem
handtwerch vor offner ladt anbringen und abhandlen lassen
Datierung: 1653
Fundstelle: StraubingUB. 819
- Belegtext:
wegen jener in den artikelsbriefen wörtlich ausgedrückten handwerksverbrechen und fehlern, welche vornehmlich nach den grundsätzen des handwerks beurteilt werden müssen
Datierung: 1776
Fundstelle: Wissell,Hdw. II 267
Wort danach: Handwerksverderber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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