Handwerksstrafe Erklärung:von der Zunft, Innung festgesetzte Strafe.
Belegtext:
wo einer solches ubergehen und nach handtwercksstrafe nicht nachlassen konte oder wolte, soll es der obermeister dem ambte oder rathe vormelden Datierung: 1574
Fundstelle:Wissell,Steinmetz 158
Belegtext:
zu verrichtung ihrer arbeit bey gefaengnis und andern, auch hand-werks-strafen anzuhalten Datierung: 17. Jh.
Fundstelle:CCBrandenbCulmb. II 1 S. 65
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