Wort davor: Handwerksstempel
Handwerkssteuer
- Belegtext:
[daß] in einigen geichten diejenigen handwerksleuth, welche ihre gerechtigkeit und werkstätt von einem orth zum andern transferieren mögen ... nit allein ... als inwohner, sondern
auch wegen ihres treibenden handwerkhs à parte mit einer steuer belegt würden; [diese besondere] handwerkssteuer [dürfe nicht erhoben werden]
Datierung: 1730
Fundstelle: Schmelzle,BayrStaatsh. 364
Wort danach: Handwerksstörer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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