Wort davor: Handwerksschragen
Handwerksschreiber
Erklärung:
Zunftschreiber und dergleichen, Protokollführer.
- Belegtext:
pro inscriptione ei qui collegio est a manibus, dem handwercks-schreiber grossus unus
Datierung: 1692
Fundstelle: Beier,Meister 121
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
handwercksschreiber ist derjenige, der sich, wenn das handwerck beysammen ist, zum aufschreiben, was dabey vorgehet, gebrauchen läst
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 174
- Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 179
- Belegtext:
sich allemahl eines handwerkschreiber zu gebrauchen wißen, alles und jedes zu prothocolieren
Datierung: 1735
Fundstelle: MittDBöhm. 42 (1904) 510
- Belegtext:
wan ein meisterssohn eingeschrieben wird, zalt er zwölff schilling vnd acht schilling dem handtwerckßschreiber
Datierung: 1786
Fundstelle: MellingenStR. 468
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
solle einem handtwercksschreiber von einem jeden ein- vnd außschreiben auß der ladt acht schilling bezalt werden
Datierung: 1786
Fundstelle: MellingenStR. 469
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wann einer das meisterrecht erhalten und einverleibt worden ist, so solle er dem handwerksschreiber ... 2 fl. 10 ß bezahlen
Fundstelle: SchweizId. IX 1557
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Handwerksschreiberei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten