Wort davor: Handwerksperson
Handwerkspfleger
Erklärung:
Vermögensverwalter einer Zunft.
- Belegtext:
sollen alle ... meister jehrlichen zuo handen gmeiner zunfft fünff schilling zuo einer stuben hitz ohne vehrnere steigerung ... gedachten herrn S.S., derwylen verordneten handtwerckspfläger, abrichten erlegen und bezallen
Datierung: 1657
Fundstelle: ZürichZftG. II 605
Wort danach: Handwerkspfuscher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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