Wort davor: Handwerksordnung
Handwerksperson
- Belegtext:
sambt dem geld, so ihnen von handwerckspersohnen einzunehmen gebührt
Datierung: 1542
Fundstelle: CAustr. II 87
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Wort danach: Handwerkspfleger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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