Wort davor: Handwerksoberinspektor
Handwerksobherr
Erklärung:
Innungs(ober)meister.
- Belegtext:
ein meisters-sohn solle zu meister-geld erlegen drey gulden ... und wann er das meistermahl in natura nicht halten wollte, solle er einem jeden meister 30 kr., dem handwercks-obherrn
aber und jedem kertzenmeister 1 fl davor bezahlen
Datierung: 1719
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 1127
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Wort danach: Handwerksobleutestelle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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