Wort davor: Handwerksmannbuch
handwerksmäßig
- Belegtext:
nehmen wir hoechst ungern wahr, daß die jungen rechtsbeflissenen sich immer mehr auf das handwerksmaeßige erlernen des bloßen buergerlichen privatrechts einschraenken
Datierung: 1797
Fundstelle: Rabe,PreußG. IV 1
Wort danach: Handwerksmeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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