Wort davor: Handwerksgericht
Handwerksgeschenk
Erklärung:
Unterstützung für wandernde Gesellen.
vgl.
Handwerksgebrauch (II),
Handwerksgewohnheit (III),
Handwerksguttat.
- Belegtext:
sollten ... die benachbarten staaten ... diesen handwerks-mißbrauch ... nicht aufheben, so seien alle fremden gesellen von dem genuß des bisherigen handwerksgeschenks in diesseitigen landen ... ausgeschlosssen
Datierung: 1784
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: Wissell,Hdw. I 425
Wort danach: Handwerksgeschworene
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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