Wort davor: Handwerkergenosse
Handwerkerin
vgl.
Handwerksfrau.
- Belegtext:
kein man sol garn kauffen auf dem marckt zu ayntzig wen der, der es mitt der hanndt verarbeitten kann, doch aussgenommen burgerin und handtwerckerin die dess in ein hausse bedirffen
Datierung: 1498
Fundstelle: ZMährSchles. 13 (1909) 177
Wort danach: Handwerkserkenntnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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