Wort davor: handwerken

Handwerker

Handwerker (I)
Erklärung: Handarbeiter, von Handwerker (II) nicht klar abgrenzbar.

Handwerker (II)
Erklärung: zünftiger Gewerbetreibender.

Wort danach: Handwerkerbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten