Wort davor: Handwerkseinverleibung

handwerken

handwerken (I)
Erklärung: als Tagelöhner arbeiten.

handwerken (II)
Erklärung: "Gericht halten", Versammlung abhalten.

Wort danach: Handwerker

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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