Wort davor: Handwerksbruderschaft
Handwerksbuch
Erklärung:
enthält amtliche Eintragungen aus dem Handels- und Gewerbeleben.
Handwerksbuch (I)
Erklärung:
zur Person.
- Belegtext:
sollen die verordneten solches alles in das obbestimbt hinder einem gericht ligend handwercks-buch, naemlich dess meisters, dess jungen ... tauff- und zunamen ... schreiben
Datierung: 1655
Fundstelle: SchwäbWB. III 1137
- Belegtext:
wann ein frembtder goldtschmidtgesell zum maisterstück zugelassen zu werden begeren ... wirdt, der soll ... sich ... in das handtwercksbuch einschreiben lassen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 252
Handwerksbuch (II)
Erklärung:
Warenzeichen, Handwerkszeichen.
- Belegtext:
daß alle mitmeistere, welche zu bewirckung ihrer fabricq und nadelen ein mirck zu fuhren gemeint, solches, ehe und bevor sie sich dessen bedienen mögen, bey zeitlichen greven und sechsßmeistern angeben
und im handtwercksbuch inschlagen lassen und solche zeichen ohne derselben vorwissen nit veränderen, noch keinem erlaubt sein solle, daß sich eines anderen alß bey ermelten ambacht
im buch ingeschlagenen zeichens bedienen mögen solle
Datierung: 1721
Fundstelle: Vogelgesang,Nadelind. 24
Wort danach: Handwerksbüchlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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