Wort davor: Handwerksbrief
Handwerksbrot
Erklärung:
als Vergütung.
- Belegtext:
hat ihme gnädige herrschaft zu geben versprochen ... jedesmahl bey dem auffrichten einem 1 handtwerckhsbrodt
Datierung: 1706
Fundstelle: FreibDiözArch.2 35 (1934) 262
Wort danach: Handwerksbruder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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