Wort davor: Handwerksbote
Handwerksbrauch
Erklärung:
Herkommen des Handwerks, Gewohnheit(srecht).
- Belegtext:
welche stunde der handtwergks meister dasz handtwergk beysam haben wil, sol der jungste meister nach altem handtwergks brauch schuldig sein die selben zu fordern wan und wie oft es von noten sein würdt
Datierung: 1560
Fundstelle: OschatzSchmiede 17
- Belegtext:
wan ein meister einem knecht arbeit zusagt nach handwercksbrauch, das ist vierzehen tag
Datierung: 1588
Fundstelle: Bruchsal 936
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- Belegtext:
wierdet dasßelbe (handelsbuech) nach handels- oder handwerchs-brauch ... ordenlich beschriben befunden ... so thuen solliche handelsbücher und register beweiß
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 25 § 18
- Belegtext:
sollen meister und gesellen alle quartal eine zuesammenkunft auf der herberg, alda eine stille und züchtige umbfrag nach handwerksbrauch und gewohnheit halten
Datierung: 1682
Fundstelle: SchlettstStR. 922
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- Belegtext:
dahero wir wegen des bezeigten ungehorsambs besagten Petern Mercken unserm handtwercksbrauch gemäß das nehenadel-handtwerck und dessen gerechtigkeit in diesem Aacher gebieth zu uben biß zu seiner verantwortung unfähig erklährt
Datierung: 1721
Fundstelle: Vogelgesang,Nadelind. 125
- Belegtext:
welche ... das schlosserhandtwerck nit nach handtwercksbrauch erlernt haben
Datierung: 1764
Fundstelle: SGallenOffn. I 73
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Handwerksbrauch (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
zünftige Berufsausübung.
- Belegtext:
welcher metzger ein kalb kauffte, das nit kauffmans gut were oder sein elte het, wie es handtwercks bruch ist, der soll bessern der zunft
Datierung: 1567
Fundstelle: SchlettstStR. 780
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Wort danach: handwerksbräuchig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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