Wort davor: Handwerksbote

Handwerksbrauch
Erklärung: Herkommen des Handwerks, Gewohnheit(srecht).

Handwerksbrauch (Spiegelstrich 1)
Erklärung: zünftige Berufsausübung.

Wort danach: handwerksbräuchig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten