Wort davor: Handwerksausgabe
Handwerksauszügel
vgl.
Handlungsauszügel.
- Belegtext:
[daß] ein jeglicher richter über die von den schuldnern unterschriebene handlungs- oder auch handwerksauszügel ... fünf per cento interesse den handlungs ... leuten anrechnen ... solle
Datierung: 1734
Fundstelle: CAustr. IV 859
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1755
Fundstelle: SammlKKGes. III 138
Wort danach: Handwerksbeförderung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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