Wort davor: Handvertrinken
Handverwandlung
Erklärung:
Besitzwechsel.
vgl.
Handwechsel.
- Belegtext:
so manchen monat er die handverwandlung verschwiegen und der neue inhaber nit anzeigen wirt
Datierung: 1596
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 54
- Belegtext:
ein jeder, der zu B. wenig oder viel güter ertauscht, erkaufft oder empfaht, von der handverwandlung den erschaz [eim domprobsteischaffner] ... schuldig ist
Datierung: 1596
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 54
Handverwandlung (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
die entsprechende Abgabe.
- Belegtext:
die gefallenen fäl, erschäz und hand-verwandlungen
Datierung: 1596
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 56
Wort danach: Handviertel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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