Wort davor: Handvertrinken

Handverwandlung
Erklärung: Besitzwechsel.
vgl. Handwechsel.

Handverwandlung (Spiegelstrich 1)
Erklärung: die entsprechende Abgabe.

Wort danach: Handviertel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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