Wort davor: Handurbar

(Handurteil)
Erklärung: "Kessel- oder Eisenprobe, wobei der oder die Verklagte die Hand in siedendem Wasser hält oder ein glühendes Eisen in der Hand trägt".

Wort danach: Handverbrechung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten