Belegtext:
daß solche confirmation der bruoderschaft ... vnter der stadt insiegel vnd des secretarij handunterschrifft außgegeben werden soll Datierung: 1564
Fundstelle:RevalStR. II 60
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Belegtext:
mit ihren handtunnderschrifften ... ein gebreuchige anschaffzettel an unsern kriegszallmeister fertigen Datierung: 1568
Fundstelle:HofkInstr. 11
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Belegtext:
ain schuldbrief ... so deß schuldners handunderschrift ohn sein petschaft ... hatt, solle für genuegsamb nit gehalten werden Datierung: 1599
Fundstelle:NÖLREntw. I 25 § 9